Fundstück 3

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Mein Fundstück der Woche:

„Die gereimte Lehre von den Handelsgeschäften“ aus dem Jahr 1868 verlegt bei Heinrich Keller/Frankfurt a. M. Dieses ungewöhnliche Werk gibt das üblicherweise in reiner Textform geschriebene Buch IV. des „Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs“ wieder, und zwar in gereimter Versform. So lautet etwa die erste, einleitende Strophe Begriff der Handelsgeschäfte, Art. 271:

„Der Handels- oder mercantil-
Geschäfte gibt es sonst zwar viel,
Es gelten aber, merke dir, als solche absolut nur vier:
Der Kauf (nebst sonst`gen Acquirieren)
Von Waaren, Actien, Werthpapieren,
Von allen Dingen die mobil,
War beim Erwerbe nur das Ziel, 
Sie wieder weiter zu begeben,
Denn dieses macht den Handel eben…“

Die melodische Sprache liest sich wie ein klassisches Gedicht: Der Merkvers entfaltet einen ganz eigenen Charme, den der „reine“ Gesetzestext in keiner Weise bieten kann. Ein wahrhaft kurioses und sehr seltenes Fundstück, ansprechend nicht nur für den kundigen Juristen oder Ökonom, sondern auch für alle musisch interessierte Menschen.

Bestell-Nr. 886204

Gisela Wiegel